1. Einleitende Bestimmungen

1.1 Der Anbieter und Betreiber des Online-Shops ist SG Distribution s.r.o., ID: 17335108, mit Sitz in Varšavská 715/36, Vinohrady, 120 00 Praha 2, Tschechische Republik, eingetragen im Amtsgericht Prag C 370167 (im Folgenden als „Verkäufer“, „SG“ oder „S.G. Distribution“ bezeichnet). Die Website von S.G. Distribution ist https://cannalab.eu einschließlich aller abgeleiteten Websites (im Folgenden als „Website“ bezeichnet).

1.2 Die Bestimmungen in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) gemäß Abschnitt 1751 Absatz 1 des Gesetzes Nr. 89/2012 Coll., Bürgerliches Gesetzbuch (im Folgenden „Tschechisches Bürgerliches Gesetzbuch“ genannt), gelten für alle Angebote von S.G. Distribution an eine potenzielle Kaufpartei (im Folgenden als „Käufer“, „Käufer“ oder „Gegenpartei“ bezeichnet), einschließlich der über die Website gemachten Angebote, und alle zwischen S.G. Distribution und der Gegenpartei geschlossenen Vereinbarungen. S.G. Distribution erklärt hiermit, dass die AGB ausschließlich für Beziehungen zwischen zwei Unternehmen (in B2B-Beziehungen) gelten und ihre Anwendung auf Verbraucherbeziehungen ausschließen.

1.3 Die AGB unterliegen tschechischem Recht, insbesondere den Bestimmungen des tschechischen Bürgerlichen Gesetzbuchs. Die AGB sind integraler Bestandteil der zwischen S.G. Distribution und der Gegenpartei geschlossenen Vereinbarung.

1.4 S.G. Distribution kann die AGB einseitig ändern oder ergänzen, vorausgesetzt, die Änderung der AGB wird der Gegenpartei mindestens 14 Tage vor Inkrafttreten der Änderung durch Veröffentlichung auf der Website mitgeteilt. Diese Bestimmung berührt nicht die Rechte und Pflichten, die während der Wirksamkeit der vorherigen Version der AGB entstehen.

1.5 Wenn eine Gegenpartei ihre eigenen allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendet, werden diese hiermit ausdrücklich zurückgewiesen. Diese AGB haben jederzeit Vorrang vor den Bedingungen der Gegenpartei.

1.6 Eine Abweichung von diesen AGB ist nur möglich, wenn und soweit S.G. Distribution dies ausdrücklich schriftlich vereinbart hat. Die Abweichung in einem oder mehreren Fällen stellt keinen Präzedenzfall dar, aus dem die Gegenpartei ohne ausdrückliche schriftliche Bestätigung jedes Mal von S.G. Distribution automatische nachfolgende Rechte ableiten kann.

2. Erklärungen des Käufers

2.1 Der Käufer erklärt, dass diese Transaktion im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit oder Berufspraxis durchgeführt wird und daher die Verbraucherschutzgesetze auf diese Vereinbarung keine Anwendung finden. Um Zweifel auszuschließen, erklärt der Käufer hiermit, dass er kein Verbraucher im Sinne des tschechischen Rechts ist. Insbesondere erkennt der Käufer an, dass er nicht unter die gesetzliche Definition eines Verbrauchers fällt, wie sie in den einschlägigen Bestimmungen des tschechischen Bürgerlichen Gesetzbuchs und anderer anwendbarer Gesetzgebungen festgelegt ist.

2.2 Der Käufer ist sich bewusst, dass alle über die Websites zum Verkauf angebotenen Waren (im Folgenden auch nur als „Waren“ oder „Waren“ bezeichnet) Cannabis, Hanf, CBD oder andere cannabinoidbezogene Waren oder Zubehör sind und dass er sich aller rechtlichen und praktischen Fragen im Zusammenhang mit diesem Umstand voll bewusst ist.

2.3 Der Käufer bestätigt weiterhin, dass die Waren nicht zum Konsumzwecken an ihn verkauft werden, sondern ausschließlich für gesetzlich zulässige Verwendungen. Der Käufer erkennt an und stimmt zu, dass die beabsichtigte Verwendung der Waren allen relevanten gesetzlichen Anforderungen und Einschränkungen entspricht und sicherstellt, dass die Waren ausschließlich innerhalb der Grenzen rechtmäßiger Tätigkeiten genutzt werden.

2.4 Der Käufer bestätigt hiermit sein umfassendes Wissen über die relevanten tschechischen gesetzlichen Bestimmungen sowie die EU- und anderen relevanten Vorschriften in Bezug auf Cannabis, Hanf, CBD, Betäubungsmittel und psychotrope Substanzen und verwandte Vorschriften. Dies umfasst ein Verständnis der geltenden Gesetze sowohl auf der Ebene der Tschechischen Republik als auch der Europäischen Union sowie der gesetzlichen Anforderungen im Bestimmungsland, in das die Waren geliefert werden, und der Länder, durch die sie transportiert werden. Der Käufer erkennt seine Verantwortung an, diese Vorschriften einzuhalten, und erklärt, dass er alle notwendigen Sorgfaltsmaßnahmen getroffen hat, um die Einhaltung der relevanten rechtlichen Rahmenbedingungen sicherzustellen.

2.5 Der Käufer verpflichtet sich weiterhin, Änderungen und neue Vorschriften in diesem Bereich kontinuierlich zu überwachen, angesichts des sich rasch entwickelnden rechtlichen Umfelds. Der Käufer erkennt die Bedeutung an, über Aktualisierungen oder Änderungen des rechtlichen Rahmens in Bezug auf Cannabis, CBD, Betäubungsmittel und psychotrope Substanzen, sowohl innerhalb der Tschechischen Republik, der Europäischen Union und des Bestimmungslandes, informiert zu bleiben. Diese fortlaufende Sorgfalt ist unerlässlich, um die Einhaltung aller aktuellen und zukünftigen gesetzlichen Anforderungen sicherzustellen.

2.6 Der Käufer erkennt an, dass das Eigentum an den Waren im Moment der Zahlung auf ihn übergeht und ihn damit zum Eigentümer der Waren innerhalb des Hoheitsgebiets der Tschechischen Republik macht, unter dessen rechtlichem Regime dieser Vertrag geregelt ist. Ein Transport der Waren erfolgt erst nach Übertragung des Eigentums auf den Käufer. Der Käufer ist sich bewusst, dass (es sei denn, der Käufer stellt den Transport mit eigenen Mitteln sicher) er mit dieser Vereinbarung den Verkäufer beauftragt, ermächtigt und bevollmächtigt, den Transport an den vom Käufer in der Bestellung angegebenen Lieferort im Namen des Verkäufers, jedoch auf volle Kosten und Verantwortung des Käufers zu arrangieren.

2.7 Der Käufer trägt die volle Verantwortung dafür, dass die bestellten Waren an den Orten, durch die sie transportiert werden, sowie am Lieferziel vollständig legal sind. Der Käufer übernimmt die Verantwortung für alle Probleme im Zusammenhang mit der Lieferung der Waren an das Ziel und verpflichtet sich, alle erforderliche Zusammenarbeit zu leisten, um mögliche Komplikationen zu lösen. Darüber hinaus erklärt sich der Käufer bereit, den Verkäufer im Falle von Schäden, einschließlich der Kosten für Rechtsvertretung oder andere Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Lösung der Angelegenheit, vollständig zu entschädigen.

2.8 Der Käufer erklärt weiterhin, dass er die Datenschutzrichtlinie des Verkäufers gründlich überprüft hat und den Bedingungen vollständig zustimmt.

2.9 Im Falle einer natürlichen Person bestätigt der Käufer, dass er mindestens 18 Jahre alt ist.

3. Bestellung und Kauf der Waren

3.1 Bestell- und Kaufverfahren im Allgemeinen: Der Käufer gibt eine Bestellung für bestimmte Waren über sein Profil auf der Website auf. Die jeweiligen Waren sind zum Zeitpunkt der Bestellung für den Käufer reserviert. Der Käufer erhält anschließend Informationen über den Gesamtbestellpreis, einschließlich Versandkosten, die der Verkäufer erst nach der Bestellung festlegt. Nach der Bestellung erhält der Käufer eine Proforma-Rechnung für den vollen Preis inklusive Transportkosten, die rechtzeitig bezahlt werden muss. Wenn der Käufer die Rechnung nicht bis zum auf der Rechnung angegebenen Fälligkeitsdatum bezahlt, wird er daran erinnert, dies zu tun. Wenn der Käufer die Zahlung nicht innerhalb des im Erinnerungsschreiben angegebenen Zeitraums leistet, wird die Bestellung storniert und die Waren sind nicht mehr für den Käufer reserviert.

3.2 Ein Vertragsabschluss zwischen S.G. Distribution und der Gegenpartei (im Folgenden als „die Vereinbarung“ bezeichnet), als Kaufvertrag über die jeweils bestellten Waren, kommt zwischen SG als Verkäufer und der Gegenpartei als Käufer wie folgt zustande: Die Gegenpartei gibt eine Bestellung der jeweiligen Waren über die Website auf. Dies gilt als Angebot zum Kauf der jeweiligen Waren. S.G. Distribution nimmt die Bestellung und damit das Angebot an und sendet der Gegenpartei eine Bestätigung über die Annahme. Basierend auf der Bestellung der Waren stellt SG eine Proforma-Rechnung an den Käufer aus. Sobald die Proforma-Rechnung gemäß den Bestimmungen dieser Allgemeinen Bedingungen ordnungsgemäß bezahlt wird, kommt der Kaufvertrag über die jeweiligen Waren zustande und der Käufer wird Eigentümer der Waren gemäß dem hiermit verbundenen Abschnitt zum Eigentumsübergang.

3.3 Informationen über Waren, die von S.G. Distribution auf seiner Website oder in anderen Medien veröffentlicht werden, gelten nicht als Angebot, sondern als Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch eine Gegenpartei. Abschnitt 1732 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs findet keine Anwendung.

3.4 Informationen zu Waren wie Eigenschaften, Qualität, Farbe sowie Informationen in Drucksachen, Zeichnungen, Bildern oder Mustern werden nach bestem Wissen und Gewissen und mit größter Sorgfalt bereitgestellt, können jedoch niemals als verbindlich angesehen werden.

3.5 Alle Angebote von S.G. Distribution gelten als unverbindlich und können während des für die Annahme vorgesehenen Zeitraums gemäß Abschnitt 1737 und Abschnitt 1738 des tschechischen Bürgerlichen Gesetzbuchs widerrufen werden. Wenn dieser Widerruf nicht innerhalb von 6 Tagen nach der Annahme erfolgt, ist ein rechtsverbindlicher Vertrag in Kraft getreten.

3.6 S.G. Distribution behält sich jederzeit das Recht vor, Bestellungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Eine solche Ablehnung gibt niemals Anspruch auf Entschädigung.

3.7 S.G. Distribution kann ein Angebot nur schriftlich von einer Person mit gesetzlicher Vertretungsbefugnis für S.G. Distribution annehmen, deren Befugnis jederzeit durch Einsichtnahme in die Register der jeweiligen nationalen Handelskammer festgestellt werden kann. Mündliche Zusagen und Absprachen mit regulären Mitarbeitern von S.G. Distribution binden S.G. Distribution nicht.

3.8 Die Vereinbarung ersetzt und ersetzt alle vorherigen Vorschläge, Korrespondenzen, Vereinbarungen oder andere Mitteilungen, sei es schriftlich oder mündlich.

3.9 Gibt es eine gemeinsame Vereinbarung mit zwei oder mehr Gegenparteien, so haften alle Gegenparteien gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der von ihnen geschlossenen Vereinbarung.

4. Änderung der Vereinbarung

4.1 Zusätzliche Vereinbarungen oder spätere Änderungen sind für S.G. Distribution nur verbindlich, wenn sie von S.G. Distribution schriftlich bestätigt wurden.

4.2 Vorbehaltlich der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von S.G. Distribution ist es der Gegenpartei untersagt, Rechte oder Pflichten aus dieser Vereinbarung auf Dritte zu übertragen, einschließlich Unternehmen, die mit der Gegenpartei verbunden sind.

5. Preis und Zahlung

5.1 Jeder von S.G. Distribution veröffentlichte Preis, sei es über die Website oder auf andere Weise, kann jederzeit und ohne Vorankündigung geändert werden. Jegliche Unannehmlichkeiten, die dies der Gegenpartei verursachen kann, liegen in der alleinigen Verantwortung der Gegenpartei. Erst wenn eine Vereinbarung abgeschlossen und gültig ist, kann der Preis nicht mehr geändert werden.

5.2 Der Preis für die jeweiligen Waren ist vollständig gemäß der Proforma-Rechnung zu zahlen, die dem Käufer nach der Bestellung zugesandt wird (im Folgenden der „Gesamtpreis“), wobei im Falle der Lieferung/des Transports der Waren durch SG im Auftrag des Käufers der Gesamtpreis auch die Transportkosten umfasst.

5.3 Der Gesamtpreis ist auf das in der jeweiligen Rechnung angegebene Bankkonto zu zahlen, wobei alle Zahlungsdaten korrekt ausgefüllt sind.

5.4 Der Gesamtpreis gilt als bezahlt, sobald der volle Betrag des Gesamtpreises dem Bankkonto des Verkäufers mit den korrekten Anmeldedaten (Zahlungsdetails) gutgeschrieben wird, sofern der Verkäufer nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes angibt. Diese Bestimmung ist ausschließlich zugunsten des Verkäufers festgelegt, hauptsächlich um die Situationen abzudecken, in denen die Käufer die Zahlung für die Waren mit falschen Zahlungsdaten senden. Diese Bestimmung kann vom Käufer nicht verwendet werden, um eine bereits bestätigte Bestellung und abgeschlossene Vereinbarung zu stornieren.

5.5 Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, sind die von S.G. Distribution angebotenen Preise: (a) in Euro, (b) basierend auf der Lieferung am Standort des S.G. Distribution-Lagers, (c) ohne Mehrwertsteuer, Einfuhrzölle, andere Steuern, Abgaben und Abgaben, (d) ohne Kosten für Verpackung, Verladung, Transport und Versicherung.

5.6 S.G. Distribution wird die Gegenpartei gemäß der Vereinbarung in Rechnung stellen. Die Gegenpartei muss die Zahlung jeder Rechnung ohne Abzug, Skonto oder Aufrechnung innerhalb von 14 Tagen nach deren Ausstellung leisten, sofern in der jeweiligen Rechnung oder Zahlungsanweisung (Erinnerung) nichts anderes angegeben ist. Einwendungen gegen eine Rechnung setzen die Zahlungspflicht der Gegenpartei nicht aus.

5.7 Befindet sich die Gegenpartei mit der Zahlung in Verzug, ist S.G. Distribution berechtigt, rechtliche Schritte zur Einziehung der Zahlung einzuleiten. Alle Kosten im Zusammenhang mit der Eintreibung fälliger Beträge, insbesondere die außergerichtlichen Kosten, gehen zu Lasten der Gegenpartei. Die außergerichtlichen Kosten werden mit 15 % der geschuldeten Beträge im Hauptsachebetrag festgelegt, mit einem Minimum von 75 € und unbeschadet des Rechts von S.G. Distribution, der anderen Partei bei deren Entstehen weitere angemessene Kosten in Rechnung zu stellen.

5.8 Jede Zahlung der Gegenpartei an S.G. Distribution dient zuerst zur Tilgung der geschuldeten Zinsen, dann der außergerichtlichen Kosten und erst dann des ausstehenden Kapitalbetrags. Die älteste ausstehende Forderung wird zuerst belastet. Jegliche Zahlungsbeschreibung der Gegenpartei ist irrelevant.

5.9 Gibt die finanzielle Situation oder das Zahlungsverhalten der Gegenpartei Anlass dazu, ist S.G. Distribution berechtigt, von der Gegenpartei sofortige (zusätzliche) Sicherheiten oder Vorauszahlungen zu verlangen. Die Nichterfüllung dieser Anforderung berechtigt S.G. Distribution, die weitere Ausführung der Vereinbarung sofort auszusetzen und/oder die Vereinbarung ohne gerichtliche Intervention aufzulösen, unbeschadet aller anderen Rechte, die S.G. Distribution gemäß dem tschechischen Recht zustehen.

5.10 Hat die Vereinbarung mehrere Kunden, haften alle Kunden gesamtschuldnerisch für die Zahlung des vollen Rechnungsbetrags.

6. Ausführung der Vereinbarung

6.1 S.G. Distribution wird die Vereinbarung nach bestem Wissen und Gewissen gemäß der Bemühungspflicht ausführen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.

6.2 Die Waren von S.G. Distribution werden mit einem Lieferdokument geliefert, das die gelieferten Mengen und Gewichte pro Produkt angibt. Wenn die Gegenpartei dem Inhalt dieses Dokuments nicht innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt widerspricht, gelten die im Lieferdokument angegebenen Informationen als korrekt dargestellt.

6.3 S.G. Distribution wird bei der Einbeziehung Dritter bei der Ausführung der Vereinbarung die gebotene Sorgfalt walten lassen. S.G. Distribution kann nicht für Schäden haftbar gemacht werden, die durch das Versäumnis einer Drittpartei entstehen, ihre Verpflichtungen ordnungsgemäß zu erfüllen, einschließlich beispielsweise Dritter, die den Transport der Waren bereitstellen.

7. Eigentumsübertragung

7.1 Der Käufer erkennt an, dass das Eigentum an den Waren im Moment der vollständigen Zahlung des Gesamtpreises auf ihn übergeht. Zu diesem Zeitpunkt wird der Käufer Eigentümer der jeweiligen bestellten und bezahlten Waren. Der Übergang der Waren erfolgt und der Käufer besitzt die Waren innerhalb des Hoheitsgebiets der Tschechischen Republik, unter dessen rechtlichem Regime dieser Vertrag geregelt ist.

7.2 Zur Sicherung der potenziellen Ansprüche von SG gegen den Käufer kann SG alle Waren, Gelder und anderes Eigentum des Käufers zurückhalten und den Wert einseitig mit den Ansprüchen von SG gegenüber dem Käufer verrechnen.

7.3 Während des Zeitraums, in dem die Gegenpartei noch nicht volles Eigentum an den Waren gemäß Artikel 6.1 erworben hat, hat die Gegenpartei nicht das Recht, die unbezahlten Waren zugunsten eines Dritten zu verpfänden, ein Nießbrauchrecht zu begründen oder in irgendeiner Weise zu sichern.

7.4 Die Gegenpartei gewährt S.G. Distribution das Recht, ohne jegliche Vorankündigung alle Orte zu betreten, an denen sich Waren befinden, die im Besitz von S.G. Distribution sind, um S.G. Distribution die Ausübung ihrer Eigentumsrechte zu ermöglichen. Das Abrufen seiner Waren auf diese Weise berührt nicht das Recht von S.G. Distribution, von der Gegenpartei eine Entschädigung gemäß der Vereinbarung zu verlangen.

8. Lieferung und Transport

8.1 Die Waren werden erst dann an die Gegenpartei versandt, wenn der Gesamtpreis vollständig gemäß der ausgestellten Rechnung bezahlt und das Eigentum an den Waren auf die Gegenpartei übertragen wurde.

8.2 Zur Sicherung der potenziellen Ansprüche von SG gegen den Käufer kann SG alle Waren, Gelder und anderes Eigentum des Käufers zurückhalten und den Wert einseitig mit den Ansprüchen von SG gegenüber dem Käufer verrechnen.

8.3 Sofern nicht anders zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart, ermächtigt und ermächtigt der Käufer durch Zahlung der Proforma-Rechnung für den Gesamtpreis (gemäß diesen Allgemeinen Bedingungen), die die Transportkosten umfasst, SG, den Transport der jeweiligen Waren in ihrem Namen zu organisieren, zu bestellen und zu bezahlen.

8.4 Die Parteien können einvernehmlich vereinbaren, dass der Käufer den Transport der Waren eigenständig organisiert und sicherstellt. In diesem Fall vereinbaren die Parteien hauptsächlich den Ort und die Zeit der Übergabe der Waren. Der Käufer übernimmt die volle Verantwortung für den Verlust oder Schaden der Waren ab dem Zeitpunkt der Übernahme der Waren vom Verkäufer. Das Be- und Entladen sowie der Transport der Waren erfolgt auf Verantwortung der Gegenpartei. Der Transport der Waren fällt niemals in die Verantwortung von S.G. Distribution.

8.5 Der Käufer erkennt an, dass das Eigentum an den Waren im Moment der Zahlung auf ihn übergeht und ihn damit zum Eigentümer der Waren innerhalb des Hoheitsgebiets der Tschechischen Republik macht, unter dessen rechtlichem Regime dieser Vertrag geregelt ist. Ein Transport der Waren erfolgt erst nach Übertragung des Eigentums auf den Käufer. Der Käufer ist sich bewusst, dass er mit dieser Vereinbarung den Verkäufer beauftragt, ermächtigt und bevollmächtigt, den Transport an den vom Käufer in der Bestellung angegebenen Lieferort im Namen des Verkäufers, jedoch auf volle Kosten und Verantwortung des Käufers zu arrangieren.

8.6 Der Käufer trägt die volle Verantwortung dafür, dass die bestellten Waren an den Orten, durch die sie transportiert werden, sowie am Lieferziel vollständig legal sind. Der Käufer übernimmt die Verantwortung für alle Probleme im Zusammenhang mit der Lieferung der Waren an das Ziel und verpflichtet sich, alle erforderliche Zusammenarbeit zu leisten, um mögliche Komplikationen zu lösen. Darüber hinaus erklärt sich der Käufer bereit, den Verkäufer im Falle von Schäden, einschließlich der Kosten für Rechtsvertretung oder andere Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Lösung der Angelegenheit, vollständig zu entschädigen.

8.7 Der Käufer verpflichtet sich: den Verkäufer unverzüglich über rechtliche Verfahren, Streitigkeiten, Geldstrafen oder Strafen, die von einer Behörde im Zusammenhang mit dem Transport und der Lieferung der Waren verhängt wurden, zu informieren.

8.8 Der Käufer verpflichtet sich: aktiv mit dem Verkäufer bei der Lösung von Problemen zusammenzuarbeiten, indem er alle angeforderten Informationen und Unterlagen bereitstellt und an allen erforderlichen rechtlichen oder administrativen Verfahren teilnimmt.

8.9 Der Käufer verpflichtet sich: dem Verkäufer alle Kosten im Zusammenhang mit der Rechtsvertretung oder anderen Beratungsleistungen, die erforderlich sind, um Probleme im Zusammenhang mit dem Transport und der Lieferung der Waren anzugehen und zu lösen, zu erstatten.

8.10 Der Käufer verpflichtet sich: den Verkäufer für alle Schäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Geldstrafen, Bußgelder und zusätzliche Kosten, die durch die Nichteinhaltung gesetzlicher Anforderungen an den Bestimmungs- oder Transitlektionen entstanden sind, zu entschädigen.

8.11 Der Käufer erkennt an, dass seine Verpflichtung, den Verkäufer zu entschädigen, die Deckung aller Verluste oder Ausgaben umfasst, die durch falsche oder unvollständige Informationen des Käufers oder die Nichterfüllung gesetzlicher oder regulatorischer Anforderungen entstehen. Dazu gehören unter anderem Anwaltskosten, Geldstrafen, Bußgelder und alle anderen Kosten, die direkt oder indirekt mit der Lösung solcher Probleme zusammenhängen.

9. Erklärungen

9.1 Durch den Abschluss einer Vereinbarung mit S.G. Distribution macht die Gegenpartei die folgenden Erklärungen:

9.2 Die Gegenpartei wird die Produkte von S.G. Distribution nicht für illegale oder nicht autorisierte Zwecke gemäß den Gesetzen der Tschechischen Republik und den Gesetzen der Länder, in die die Waren geliefert werden, verwenden.

9.3 Die Nutzung oder der Kauf der Produkte von S.G. Distribution verstößt nicht gegen die Gesetze der eigenen Gerichtsbarkeit der Gegenpartei oder einer anderen Gerichtsbarkeit, die an der Ausführung der Vereinbarung beteiligt ist. Dazu gehören Urheberrechtsgesetze, Strafrecht, Strafrecht und Zivilrecht.

9.4 Die Gegenpartei ist eine Geschäftspartnerin, die die Vereinbarung unter strenger kommerzieller Vortäuschung eingeht. Unter keinen Umständen wird die Vereinbarung oder die darin erworbenen Produkte von der Gegenpartei missbraucht.

9.5 Die Gegenpartei wird Produkte, die im Rahmen der Vereinbarung erworben wurden, Minderjährigen unter der Gerichtsbarkeit der Tschechischen Republik oder des Herkunftslandes der Gegenpartei nicht zugänglich machen.

9.6 Kauf- und Kontoinformationen, die die Gegenpartei für alle Einkäufe im Geschäft von S.G. Distribution bereitstellt, sind jederzeit aktuell, vollständig und korrekt. Änderungen werden umgehend im Konto aktualisiert, z. B. E-Mail-Adressen, Kreditkartennummern und Ablaufdaten.

9.7 Alle Zoll-, Steuer- und anderen gesetzlichen Anforderungen für die Einfuhr von S.G. Distribution-Produkten in das Herkunftsland der Gegenpartei werden erfüllt.

9.8 Wenn und wenn eine oder mehrere der Erklärungen im vorherigen Abschnitt nicht erfüllt werden, wird dies als wesentliche Verletzung der Vereinbarung angesehen, wodurch die Gegenpartei keinen Anspruch auf Entschädigung oder Rückerstattung von Zahlungen im Rahmen der Vereinbarung hat. Dies gilt zusätzlich zu allen anderen Rechten, die S.G. Distribution gemäß dem tschechischen Recht im Falle einer wesentlichen Verletzung der Vereinbarung gewährt werden.

10. Garantien

10.1 S.G. Distribution garantiert, dass die im Rahmen der Vereinbarung gelieferten Waren die angemessenen Anforderungen an Solidität und normalen Gebrauch erfüllen. Waren, die diesen Standard nicht erfüllen, werden von S.G. Distribution kostenlos ersetzt, es sei denn, S.G. Distribution zieht es vor, den Marktwert der betreffenden Waren zu diesem Zeitpunkt gutzuschreiben.

10.2 Die Garantie erlischt, wenn die Gegenpartei keinen rechtzeitigen schriftlichen Anspruch gemäß Artikel 12 unten geltend macht.

10.3 Die Garantien in diesem Artikel gelten nur für Einkäufe, die von der Gegenpartei in der Tschechischen Republik getätigt werden, es sei denn, es wird ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.

11. Drittanbieter-Tools

11.1 S.G. Distribution kann der Gegenpartei über die Website Zugriff auf Drittanbieter-Tools gewähren. Die Gegenpartei erkennt an und stimmt zu, dass S.G. Distribution den Zugriff auf solche Tools „wie sie sind“ und „wie verfügbar“ ohne jegliche Gewährleistung, Erklärung oder Bedingung jeglicher Art und ohne jegliche Bestätigung bereitstellt.

11.2 S.G. Distribution übernimmt keine Haftung für die Nutzung optionaler Drittanbieter-Tools durch die Gegenpartei. Die Nutzung solcher Tools, die über die Website angeboten werden, erfolgt ausschließlich auf Risiko und nach Ermessen der Gegenpartei, und die Gegenpartei sollte sicherstellen, dass sie mit den Bedingungen vertraut ist, unter denen diese Tools vom jeweiligen Drittanbieter bereitgestellt werden.

12. Haftung und Entschädigung

12.1 S.G. Distribution haftet nur, wenn und soweit die Gegenpartei nachweist, dass der Schaden durch grobe Fahrlässigkeit von S.G. Distribution verursacht wurde.

12.2 S.G. Distribution haftet zu keiner Zeit für indirekte oder Folgeschäden, die sich aus der Ausführung der Vereinbarung ergeben, einschließlich Folgeschäden, entgangenem Gewinn, entgangenen Einsparungen, Schäden aufgrund von Betriebsunterbrechungen, Kosten aufgrund einer Anordnung für Rechtskosten, Zinsen oder Verzugsschäden.

12.3 Die Gegenpartei entschädigt, verteidigt und hält S.G. Distribution, ihre Tochtergesellschaften, Partner, Führungskräfte, Direktoren, Agenten, Auftragnehmer, Lizenzgeber, Dienstleister, Subunternehmer, Lieferanten und Mitarbeiter gegen alle Ansprüche Dritter in Bezug auf Schäden, die durch die Ausführung oder Verletzung der Vereinbarung durch die Gegenpartei oder Verletzung von Rechten Dritter erlitten wurden, schadlos. Dies beinhaltet die Erstattung angemessener Anwaltskosten.

12.4 S.G. Distribution übernimmt keine Haftung für die möglichen Folgen der Nichtverfügbarkeit von Produkten auf Lager.

12.5 Jegliche und alle Haftung von S.G. Distribution für Schäden im Zusammenhang mit der Ausführung der Vereinbarung ist auf den Betrag beschränkt, der in diesem spezifischen Fall unter der Haftpflichtversicherung von S.G. Distribution ausgezahlt wird, zuzüglich des Betrags der anwendbaren Selbstbeteiligung, die S.G. Distribution gemäß der anwendbaren Versicherungspolice zu tragen hat.

12.6 Wird im Rahmen einer Versicherungspolice kein Betrag ausgezahlt, ist jegliche und alle Haftung von S.G. Distribution auf den Betrag beschränkt, den die Gegenpartei im Rahmen der Vereinbarung, in Bezug auf die die Schäden aufgetreten sind, an S.G. Distribution gezahlt hat.

12.7 Die in diesem Artikel festgelegte Haftungsbeschränkung wird auch zugunsten der von S.G. Distribution zur Erfüllung der Vereinbarung beauftragten Dritten festgelegt.

13. Beschwerden

13.1 Beschwerden in Bezug auf gelieferte Waren oder den Betrag einer Rechnung müssen innerhalb von 14 Tagen nach dem Versanddatum der Dokumente oder Informationen, über die sich die Gegenpartei beschwert, an info@cannalab.eu eingereicht werden.

13.2 Geringfügige, kommerziell zulässige Abweichungen hinsichtlich Qualität, Farbe, Gewicht und ähnlichem können keinen Beschwerdegrund darstellen.

13.3 Hat die Gegenpartei bereits mit der Verarbeitung der Waren begonnen oder hat sie die Waren verkauft und/oder geliefert oder in Betrieb genommen, verliert die Gegenpartei jegliches Recht auf Beschwerde.

13.4 Beschwerden setzen keine Zahlungspflichten aus.

13.5 S.G. Distribution wird jede Beschwerde individuell bewerten. Im Falle einer berechtigten und rechtzeitigen Beschwerde, die von S.G. Distribution festzustellen ist, wird der Gegenpartei eine passende Abhilfe angeboten.

14. Höhere Gewalt

14.1 Höhere Gewalt (im Folgenden „höhere Gewalt“ genannt) bedeutet jede Umstände, die außerhalb der Kontrolle von S.G. Distribution liegt und von solcher Art ist, dass die Erfüllung der Vereinbarung von S.G. Distribution nicht vernünftigerweise erwartet werden kann. Höhere Gewalt umfasst auch: (gesundheitliche) Pandemie, Mobilisierung, Krieg und Kriegsgefahr, Aufruhr, Streik, Terrorakte, Demonstrationen, Personalmangel, Betriebs- und Transportstörungen jeglicher Art, Nichterfüllung durch Lieferanten oder Lieferanten, Epidemien, Hindernisse verursacht durch Maßnahmen, Gesetze oder Entscheidungen internationaler, nationaler oder regionaler Regierungen, Feuer, Explosion, Frost, Schnee, Überschwemmungen, Sturmschäden und andere Naturkatastrophen, Störungen in der Energieversorgung, Unternehmensbesetzung, Ein- und Ausführungshindernisse, Maschinenfehler und alle anderen Ursachen, die nicht durch Verschulden von S.G. Distribution oder im Risikobereich entstanden sind.

14.2 Wenn S.G. Distribution aufgrund höherer Gewalt nicht in der Lage ist, die Vereinbarung rechtzeitig zu erfüllen, hat S.G. Distribution das Recht, die Vereinbarung zu einem späteren Zeitpunkt zu erfüllen oder die Vereinbarung aufzulösen, was im alleinigen Ermessen von S.G. Distribution liegt. In diesen oder ähnlichen Fällen ist S.G. Distribution berechtigt, die Vereinbarung nach einer angemessenen Frist ohne Entschädigungspflicht aufzulösen oder zu verlangen, dass die Vereinbarung an die Umstände angepasst wird.

15. Verzug, Auflösung, Kontrollwechsel

15.1 Unbeschadet der Bestimmungen des tschechischen Bürgerlichen Gesetzbuchs hat S.G. Distribution im Falle von Verzug, Insolvenz, Moratorium, gerichtlicher Umschuldung, Liquidation, Tod oder gesetzlicher Vormundschaft eines Direktors mit einer Beteiligung von 50 % oder mehr, Fusion, Übernahme oder sonstigem Kontrollwechsel innerhalb der Gegenpartei auch das Recht, die Vereinbarung ganz oder teilweise auszusetzen oder aufzulösen, nach alleinigem Ermessen von S.G. Distribution. In diesem Fall hat S.G. Distribution Anspruch auf Entschädigung für alle erlittenen Schäden.

16. Allgemeine Bestimmungen

16.1 Sollten ein oder mehrere Artikel oder Bestimmungen der Vereinbarung oder der AGB für nichtig erklärt werden, gelten die verbleibenden Artikel und Bestimmungen als in solche umgewandelt, die akzeptabel, rechtmäßig und angemessen sind. Eine Ungültigkeit oder Nichtigkeit einer Bestimmung oder eines Artikels berührt nicht die Gültigkeit der anderen Artikel und Bestimmungen in der Vereinbarung oder diesen AGB.

16.2 Jegliche allgemeinen Geschäftsbedingungen der Gegenpartei werden ausdrücklich abgelehnt.

17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

17.1 Auf das Rechtsverhältnis zwischen S.G. Distribution und der Gegenpartei ist tschechisches Recht anwendbar.

17.2 Alle Streitigkeiten zwischen der Gegenpartei und S.G. Distribution werden ausschließlich von den zuständigen Gerichten in der Tschechischen Republik entschieden.